Du hast nach einem guten Gespräch ein Angebot geschickt, und seitdem ist es still. Ob ein Auftrag daraus wird, entscheidet sich oft erst jetzt: Wer ein Angebot nachfassen will, braucht einen Zeitplan, eine kurze Mail und einen klaren nächsten Schritt.

Das Wichtigste in Kürze:

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Was heißt Angebot nachfassen?

Der Duden führt „nachfassen“ unter anderem als Begriff aus dem Marketing: Empfänger, die auf ein Schreiben nicht reagiert haben, werden noch einmal kontaktiert. Beim Angebot ist das genau die Lage. Der Kunde hat Interesse gezeigt, du hast ein Angebot geschickt, die Antwort fehlt. Nachfassen heißt, den Faden selbst wieder aufzunehmen.

Ohne Vertriebsteam behält niemand sonst deine offenen Angebote im Blick. Schweigen heißt dabei selten Nein. Oft hängt die Entscheidung an einer zweiten Person oder das Budget ist noch nicht freigegeben. Das findest du nur heraus, wenn du fragst.

Das Nachfassen beim Versand vorbereiten

Das beste Nachfassen beginnt in dem Moment, in dem du das Angebot abschickst:

  1. Setz eine Annahmefrist ins Angebot, zum Beispiel „Dieses Angebot gilt bis zum 30. November“.
  2. Kündige im Begleittext an, wann du dich meldest: „Ich rufe Sie am Donnerstag kurz an, um offene Fragen zu klären.“
  3. Notier dir, wer entscheidet und bis wann. Frag das schon im Gespräch vor dem Angebot.
  4. Trag dir den Termin zum Nachfassen sofort ein, etwa als Wiedervorlage in Outlook oder als Aufgabe im Kalender.

Warum die Frist hilft: Wer einem anderen einen Vertrag anbietet, ist nach § 145 BGB an dieses Angebot gebunden, außer er schließt die Bindung aus. Bestimmst du eine Frist, kann die Annahme nach § 148 BGB nur innerhalb dieser Frist erfolgen.

Ohne Frist gilt bei einem Angebot per Mail oder Post § 147 Abs. 2 BGB. Annehmen kann der Kunde dann nur so lange, wie du unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen darfst. Eine feste Zahl dafür gibt es nicht. Eine eigene Frist schafft Klarheit und ist ein natürlicher Anlass, das Angebot nachzufassen.

Kommt die Zusage erst nach Ablauf der Frist, gilt sie nach § 150 Abs. 1 BGB als neues Angebot. Du kannst es annehmen, musst aber nicht, etwa wenn du inzwischen ausgebucht bist. Das ist eine Einordnung für die Praxis, keine Rechtsberatung.

Wann und wie oft du ein Angebot nachfassen solltest

Eine feste Regel gibt es nicht, aber ein einfacher Rhythmus hat sich in der Praxis bewährt:

ZeitpunktWas du tust
3 bis 5 Werktage nach dem VersandErste kurze Nachfrage per Mail oder Anruf
Etwa eine Woche späterZweite Nachfrage mit einem konkreten Vorschlag
Ein bis zwei Wochen danachLetzte Nachricht, Angebot freundlich abschließen

Hast du einen Termin angekündigt, gilt der. Hat der Kunde gesagt, wann er entscheidet, meldest du dich am Tag danach. Endet die Annahmefrist früher, rückst du die zweite Nachfrage davor.

Praxis-Tipp: Schreib die Mail für die erste Nachfrage gleich beim Versand und plane sie. Wie das geht, steht in der Anleitung E-Mail zeitversetzt senden. Antwortet der Kunde vorher, löschst du sie einfach.

Mit Relavo: Setz den Kontakt auf „Wartet“ und leg eine Aufgabe mit Fälligkeit an. So siehst du auf einen Blick, welche Angebote noch offen sind und wann du dich melden wolltest. Beta kostenlos testen

Die Nachfass-Mail in fünf Schritten

Eine Nachfass-Mail liest der Kunde meist zwischen zwei Terminen. So ist sie schnell klar:

  1. Schreib einen Betreff, der das Angebot eindeutig benennt, etwa „Ihr Angebot vom 20. Oktober: Workshop Vertriebsstrategie“.
  2. Steig mit dem Bezug ein: worum es ging und was der Kunde im Gespräch erreichen wollte.
  3. Frag offen nach dem Stand, zum Beispiel „Wie ist der aktuelle Stand bei Ihnen?“ statt „Haben Sie das Angebot schon gelesen?“.
  4. Mach einen konkreten Vorschlag: ein Telefonat von 15 Minuten mit zwei Terminen zur Auswahl oder eine angepasste Variante.
  5. Halt die Mail kurz, drei bis fünf Sätze reichen. Anhänge nur, wenn sie neu sind.

Speicherst du die Mail als Vorlage, sparst du beim nächsten Angebot Zeit. Die Schritte dafür stehen in Outlook-Vorlage erstellen.

Drei Mustertexte

Pass die Muster an deine Sprache und an den Kunden an.

Erste Nachfrage (nach 3 bis 5 Werktagen):
Betreff: Ihr Angebot vom [Datum]: [Projekt]
Guten Tag Frau [Name], vor einer Woche habe ich Ihnen das Angebot für [Projekt] geschickt. Wie ist der aktuelle Stand bei Ihnen? Wenn Fragen offen sind, klären wir sie gern in einem kurzen Telefonat, zum Beispiel am Dienstag um 10 Uhr oder am Mittwoch um 15 Uhr. Viele Grüße, [Dein Name]

Zweite Nachfrage (mit Vorschlag):
Betreff: [Projekt]: zwei Varianten zur Auswahl
Guten Tag Frau [Name], im Gespräch war der Start im Januar wichtig. Damit das klappt, bräuchte ich bis zum [Datum] eine Rückmeldung. Passt der Umfang noch? Falls nicht, schicke ich Ihnen gern eine kleinere Variante mit [Leistung]. Viele Grüße, [Dein Name]

Letzte Nachricht (Abschluss):
Betreff: [Projekt]: kurzer Abschluss
Guten Tag Frau [Name], ich habe länger nichts von Ihnen gehört und gehe davon aus, dass das Projekt gerade keine Priorität hat. Das ist völlig in Ordnung. Ich schließe das Angebot deshalb vorerst ab. Wenn Sie mir kurz sagen, woran es lag, hilft mir das sehr. Viele Grüße, [Dein Name]

Ging dem Angebot ein Gespräch auf einer Messe oder einem Event voraus, findest du passende Muster für den ersten Kontakt danach in der Anleitung zur Follow-up-Mail.

Ein Angebot am Telefon nachfassen

Wer ein Angebot am Telefon nachfasst, hört sofort, ob ein Einwand oder nur Zeitmangel dahintersteckt. So läuft der Anruf:

  1. Nenn deinen Namen, das Angebot und den Anlass: „Ich hatte angekündigt, mich heute zu melden.“
  2. Frag offen nach dem Stand und hör zu, bevor du argumentierst.
  3. Kläre, wer außer deinem Gegenüber noch entscheidet und bis wann.
  4. Vereinbare einen konkreten nächsten Schritt mit Datum, auch wenn es nur „Ich melde mich am 15. wieder“ ist.
  5. Halt das Ergebnis direkt nach dem Anruf fest, solange du es noch genau weißt.

Wichtig: Hast du ein Angebot unaufgefordert geschickt, gelten für Anruf und Mail die Regeln für Werbung nach § 7 UWG. Für Werbeanrufe bei Geschäftskunden braucht es zumindest eine mutmaßliche Einwilligung, bei Verbrauchern eine vorherige ausdrückliche. Für Werbung per E-Mail braucht es grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Kaltakquise.

Mit Relavo: Relavo erinnert dich automatisch, wenn ein Versprechen fällig ist. Sagst du im Telefonat „Ich melde mich am 15.“, bleibt das nicht nur im Kopf. Beta kostenlos testen

Typische Fehler

Wenn keine Antwort kommt

Kommt auf die letzte Nachricht nichts, ist das Angebot für dich erledigt. Das ist kein verlorener Kontakt:

So wird aus einem offenen Angebot ein Kontakt, der in deiner Kundenakquise weiterläuft. Wer ein Angebot nachfassen will, braucht weniger Mut als einen festen Ablauf: Frist setzen, Termin eintragen, kurz fragen, sauber abschließen.

Disclosure: wir entwickeln mit Relavo selbst eine Lösung in dieser Kategorie.


Quellen und weiterführende Belege:

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

Erstellt mit KI-Unterstützung und gegen die genannten Quellen geprüft.